Energieausweis
Bei Verkauf und Vermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Wir übernehmen die komplette Organisation – schnell, unkompliziert und zuverlässig.
Pflicht erfüllt, Aufwand minimiert
Mehr als ein Dokument – Ihre Absicherung beim Verkauf
Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie und muss bei Verkauf und Vermietung spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Wir koordinieren die Erstellung durch qualifizierte Aussteller, sorgen für die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und behalten dabei die gesetzlichen Vorgaben im Blick.
So vermeiden Sie Verzögerungen im Vermarktungsprozess und mögliche Bußgelder wegen fehlender Angaben.
So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis
In 4 Schritten zum gültigen Energieausweis
Die Beauftragung eines Energieausweises muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen die Organisation für Sie – von der Datenaufnahme bis zur Übergabe des fertigen Dokuments.

Beratung & Auswahl
Wir klären, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihre Immobilie erforderlich beziehungsweise sinnvoll ist, und beauftragen einen qualifizierten Aussteller.

Datenaufnahme
Je nach Ausweistyp werden Verbrauchsdaten der letzten Jahre oder bauliche Angaben zu Ihrer Immobilie zusammengestellt.

Erstellung des Ausweises
Der beauftragte Aussteller erstellt den Energieausweis auf Basis der zusammengestellten Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Übergabe & Verwendung
Sie erhalten den fertigen Energieausweis, den wir für Vermarktung, Exposés und Besichtigungstermine hinterlegen.
Benötigen Sie einen Energieausweis?
Ob für den Verkauf, die Vermietung oder aus reiner Notwendigkeit – wir organisieren die Erstellung Ihres Energieausweises unkompliziert und zuverlässig.
Unser Anspruch
Rechtssicher und ohne Aufwand für Sie
Gesetzliche Vorgaben ändern sich, und nicht jeder möchte sich im Detail damit auseinandersetzen. Deshalb übernehmen wir die Koordination des Energieausweises komplett für Sie.
Wir arbeiten mit qualifizierten Ausstellern zusammen und stellen sicher, dass Ihr Energieausweis rechtzeitig und in der passenden Form vorliegt – ganz gleich, ob Verkauf oder Vermietung geplant ist.
So haben Sie ein wichtiges Thema erledigt, ohne sich selbst darum kümmern zu müssen.
Fragen & Antworten
Alles Wissenswerte rund um den Energieausweis
Rund um den Energieausweis gibt es viele gesetzliche Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Ist ein Energieausweis wirklich gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung beziehungsweise des Gebäudeenergiegesetzes ist ein gültiger Energieausweis bei Verkauf und Vermietung grundsätzlich Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre, der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Welcher Ausweistyp zulässig ist, hängt unter anderem vom Gebäudealter ab.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Spätestens bei der Besichtigung ist der Energieausweis unaufgefordert vorzulegen, spätestens bei Vertragsschluss ist er zu übergeben.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig, sofern keine wesentlichen baulichen Veränderungen an der Immobilie vorgenommen wurden.
Was droht bei fehlendem Energieausweis?
Fehlt ein erforderlicher Energieausweis oder werden die Pflichtangaben in Anzeigen nicht gemacht, können Bußgelder verhängt werden. Wir sorgen dafür, dass alle Vorgaben eingehalten werden.
Lassen Sie uns über Ihren Energieausweis sprechen
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und freuen uns auf Ihre Anfrage.