Immobilienmakler & Sachverständigenbüro in Wetzlar – seit 2000
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Ist ein Käufer gefunden, beginnt eine entscheidende Phase. Wir prüfen Bonität und Finanzierung, bereiten mit dem Notar den Vertrag vor und begleiten Sie bis zur Übergabe.
Eine mündliche Zusage ist beim Immobilienkauf noch nicht bindend. Wirksam wird der Kaufvertrag erst mit der notariellen Beurkundung. Bis dahin kann ein Käufer abspringen, etwa weil seine Finanzierung scheitert. Deshalb prüfen wir frühzeitig Bonität und Finanzierung und sorgen dafür, dass alle Beteiligten gut vorbereitet in den Notartermin gehen.
Gibt es mehrere Interessenten, beraten wir Sie bei der Auswahl des Käufers. Den Kaufvertrag bereiten wir in Ihrem Sinne gemeinsam mit einem erfahrenen Notar vor. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie mit dem Notar und Ihrer Steuerberatung. Wir koordinieren Termine, Unterlagen und Absprachen, damit der Ablauf für Sie überschaubar bleibt.
Bei mehreren Interessenten besprechen wir mit Ihnen Angebote, Bonität und Zeitplan, damit Sie gut begründet entscheiden.
Wir prüfen die Bonität der Kaufinteressenten bereits während der Verhandlungen und nicht erst kurz vor dem Notartermin.
Wir stimmen die Vertragsinhalte mit Ihnen ab und bereiten den Entwurf gemeinsam mit dem Notar in Ihrem Sinne vor.
Liegt die schriftliche Finanzierungszusage des Käufers vor, prüfen wir sie, bevor der Notartermin feststeht.
Wir stimmen den Termin mit Notar, Käufer und Ihnen ab und begleiten Sie anschließend persönlich zur Beurkundung.
Zählerstände, Schlüssel und Zustand halten wir im Übergabeprotokoll fest. Auf Wunsch vermitteln wir Umzug oder Räumung.
Wir stellen Ihnen die Angebote der Interessenten gegenüber und beraten Sie, welcher Käufer am besten zu Ihren Zielen passt.
Wir prüfen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers und klären offene Fragen zu Eigenkapital und Finanzierung.
Gemeinsam mit dem Notar entsteht der Vertragsentwurf. Sie und der Käufer erhalten ihn vorab in Ruhe zur Prüfung.
Liegt die Finanzierungszusage vor, prüfen wir sie, koordinieren den Notartermin und begleiten Sie zur Beurkundung.
Zum vertraglich vereinbarten Termin übergeben wir die Immobilie mit Protokoll an den neuen Eigentümer oder begleiten Sie.
Für einen reibungslosen Abschluss arbeiten wir mit bewährten Partnern aus der Region zusammen, zum Beispiel mit Notar Lefèvre & Kollegen, mit FinBroker für Finanzierungsfragen und mit KRZAK für Umzug und Haushaltsauflösung.
Wichtige Fachbegriffe rund um Kauf, Verkauf und Bewertung von Immobilien, einfach und verständlich erklärt.
Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Nein. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Erst dann ist er wirksam. Bis dahin können beide Seiten noch Abstand nehmen, ohne dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
In der Praxis schlägt häufig der Käufer den Notar vor, weil er in der Regel die Notarkosten trägt. Wir stimmen die Wahl mit beiden Seiten ab. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und belehrt Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Das regelt der Kaufvertrag. Üblicherweise zahlt der Käufer, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt, etwa nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Übergabe der Immobilie erfolgt meist nach Zahlungseingang.
Sieben Phasen vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe, mit festem Ansprechpartner an Ihrer Seite.
In vier Stufen zur Entscheidung: Nur vorab gut informierte Interessenten betreten Ihre Immobilie.
Räumung, Entrümpelung und Wertsachen sichten: Wir koordinieren alles passend zu Verkauf und Übergabe.
Sie haben eine Frage oder möchten einen Termin vereinbaren? Schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich und ganz unverbindlich bei Ihnen.