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Erbschaft & Nachfolge

Immobilie geerbt? Klar entscheiden.

Ein Erbfall bringt Fragen zu Erbschein, Steuern und der Zukunft der Immobilie. Wir ermitteln den Marktwert, zeigen Ihre Optionen auf und begleiten Sie bis zum Notar.

Was nach dem Erbfall zählt

Erst Klarheit schaffen, dann entscheiden

Erben müssen ihr Erbrecht zunächst nachweisen. Das Grundbuchamt verlangt in der Regel einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Beantragen Sie die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie gebührenfrei. Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft und verfügen nur gemeinsam über die Immobilie.

Für die Erbschaftsteuer gelten persönliche Freibeträge: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel. Bei einem späteren Verkauf übernehmen Erben die zehnjährige Spekulationsfrist, maßgeblich bleibt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Den Marktwert als Grundlage ermitteln wir.

Leistungen

Unsere Unterstützung im Erbfall

Neutrale Marktwertermittlung

Ein sachverständig ermittelter Marktwert schafft eine gemeinsame Grundlage für alle Erben und für Ihre Steuerberatung.

Erbengemeinschaft begleiten

Wir zeigen allen Miterben die Optionen nachvollziehbar auf und halten jeden Beteiligten gleichermaßen informiert.

Unterlagen beschaffen

Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte und Energieausweis: Wir fordern fehlende Unterlagen an und stellen sie zusammen.

Räumung organisieren

Über unseren Partner KRZAK vermitteln wir Haushaltsauflösung und Räumung, auch wenn die Erben weit entfernt wohnen.

Verkauf oder Vermietung

Ob Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Miterben: Wir setzen die gewählte Lösung vollständig für Sie um.

Netzwerk aus Fachleuten

Für Rechts- und Steuerfragen arbeiten wir mit Notar Lefèvre & Kollegen und Steuerberater Jörg Dietrich zusammen.

Ablauf

In fünf Schritten zur Lösung

01

Persönliches Erstgespräch

Wir hören zu, klären die Situation der Erben und besichtigen die Immobilie gemeinsam mit Ihnen vor Ort.

02

Erbnachweis klären

Wir zeigen, welche Nachweise das Grundbuchamt benötigt, und verweisen bei Bedarf an Notar oder Nachlassgericht.

03

Marktwert ermitteln

Unsere Sachverständigen ermitteln den Marktwert als belastbare Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.

04

Optionen abwägen

Verkauf, Vermietung oder Auszahlung von Miterben: Wir stellen Vor- und Nachteile für Ihre Erbengemeinschaft gegenüber.

05

Umsetzung begleiten

Wir vermarkten die Immobilie, prüfen die Käuferfinanzierung und begleiten alle Erben bis zum Notartermin.

Vorausschauend planen

Übertragung zu Lebzeiten

Wer seine Immobilie schon zu Lebzeiten überträgt, kann die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten. Die Gestaltung übernehmen Notar und Steuerberatung, den Wert ermitteln wir.

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Kostenloser Ratgeber

Immobilie geerbt

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? So treffen Sie bei einer geerbten Immobilie eine gute Entscheidung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.

Muss eine Erbengemeinschaft gemeinsam verkaufen?

Ja. Über eine Nachlassimmobilie können die Miterben nur gemeinsam verfügen. Einigen sie sich nicht, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Eine neutrale Bewertung hilft oft, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Liegen zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Ausnahmen, etwa bei Eigennutzung, und Ihre Erbschaftsteuer prüft am besten Ihre Steuerberatung.

Für Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfälle erstellen wir eine Marktwertermittlung zum Pauschalhonorar von 0,6 % des Ergebnisses, mindestens 995 € inklusive Umsatzsteuer, sämtlicher Auslagen und Fahrtkosten.

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Kontakt

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