Immobilienmakler & Sachverständigenbüro in Wetzlar – seit 2000
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Ein Erbfall bringt Fragen zu Erbschein, Steuern und der Zukunft der Immobilie. Wir ermitteln den Marktwert, zeigen Ihre Optionen auf und begleiten Sie bis zum Notar.
Erben müssen ihr Erbrecht zunächst nachweisen. Das Grundbuchamt verlangt in der Regel einen Erbschein vom Nachlassgericht oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Beantragen Sie die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie gebührenfrei. Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft und verfügen nur gemeinsam über die Immobilie.
Für die Erbschaftsteuer gelten persönliche Freibeträge: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel. Bei einem späteren Verkauf übernehmen Erben die zehnjährige Spekulationsfrist, maßgeblich bleibt der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Den Marktwert als Grundlage ermitteln wir.
Ein sachverständig ermittelter Marktwert schafft eine gemeinsame Grundlage für alle Erben und für Ihre Steuerberatung.
Wir zeigen allen Miterben die Optionen nachvollziehbar auf und halten jeden Beteiligten gleichermaßen informiert.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte und Energieausweis: Wir fordern fehlende Unterlagen an und stellen sie zusammen.
Über unseren Partner KRZAK vermitteln wir Haushaltsauflösung und Räumung, auch wenn die Erben weit entfernt wohnen.
Ob Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen Miterben: Wir setzen die gewählte Lösung vollständig für Sie um.
Für Rechts- und Steuerfragen arbeiten wir mit Notar Lefèvre & Kollegen und Steuerberater Jörg Dietrich zusammen.
Wir hören zu, klären die Situation der Erben und besichtigen die Immobilie gemeinsam mit Ihnen vor Ort.
Wir zeigen, welche Nachweise das Grundbuchamt benötigt, und verweisen bei Bedarf an Notar oder Nachlassgericht.
Unsere Sachverständigen ermitteln den Marktwert als belastbare Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Verkauf, Vermietung oder Auszahlung von Miterben: Wir stellen Vor- und Nachteile für Ihre Erbengemeinschaft gegenüber.
Wir vermarkten die Immobilie, prüfen die Käuferfinanzierung und begleiten alle Erben bis zum Notartermin.
Wer seine Immobilie schon zu Lebzeiten überträgt, kann die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten. Die Gestaltung übernehmen Notar und Steuerberatung, den Wert ermitteln wir.
Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? So treffen Sie bei einer geerbten Immobilie eine gute Entscheidung.
Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Ja. Über eine Nachlassimmobilie können die Miterben nur gemeinsam verfügen. Einigen sie sich nicht, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Eine neutrale Bewertung hilft oft, doch noch eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Liegen zwischen dem Kauf durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Ausnahmen, etwa bei Eigennutzung, und Ihre Erbschaftsteuer prüft am besten Ihre Steuerberatung.
Für Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfälle erstellen wir eine Marktwertermittlung zum Pauschalhonorar von 0,6 % des Ergebnisses, mindestens 995 € inklusive Umsatzsteuer, sämtlicher Auslagen und Fahrtkosten.
Kostenfreie Verkaufswertermittlung oder sachverständige Marktwertermittlung: die Basis für Ihre Entscheidung.
Räumung, Entrümpelung und Wertsachen sichten: Wir koordinieren alles passend zu Verkauf und Übergabe.
Wenn Erben, Paare oder Miteigentümer uneinig sind, hilft Mediation, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Sie haben eine Frage oder möchten einen Termin vereinbaren? Schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich und ganz unverbindlich bei Ihnen.