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Wer verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis. Wir klären, welche Ausweisart für Ihr Gebäude gilt, und kümmern uns um die Erstellung.
Der Energieausweis beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes und macht Immobilien vergleichbar. Grundlage ist seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung abgelöst hat. Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen, auch wenn niemand ausdrücklich danach fragt.
Kommt ein Kauf- oder Mietvertrag zustande, erhält der Käufer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie davon. Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Für einige Gebäude, etwa Baudenkmäler, gelten Ausnahmen. Ob für Ihre Immobilie eine Pflicht besteht und welche Ausweisart in Frage kommt, prüfen wir im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen.
Grundlage ist der gemessene Energieverbrauch der Bewohner aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren.
Er bewertet die Dämmung von Wänden, Dach und Fenstern sowie die Heiztechnik, unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Beim Verbrauchsausweis zählt das Nutzerverhalten: Eine fünfköpfige Familie verbraucht meist mehr als ein Paar.
Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist er häufig vorgeschrieben.
Ausweisart, Energiekennwert und wesentlicher Energieträger, bei Wohngebäuden zudem Baujahr und Effizienzklasse.
Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags erhält der neue Eigentümer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie.
Wir prüfen, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt und ob dessen Angaben für die Vermarktung ausreichen.
Baujahr, Zahl der Wohnungen und Modernisierungsstand entscheiden, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nötig ist.
Für den Verbrauchsausweis werden Abrechnungen benötigt, für den Bedarfsausweis Angaben zu Bauteilen und Heiztechnik.
Die Kennwerte fließen in Anzeigen und Exposé ein, der Ausweis liegt spätestens bei der Besichtigung zur Einsicht bereit.
Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf oder der Vermietung und liegt noch kein gültiger Energieausweis vor, kümmern wir uns um die Erstellung. Für Sie entstehen dafür keine Kosten. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen auch Wege, Energie einzusparen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Was die Unterschiede sind und wann welcher Ausweis nötig ist.
Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Liegt ein Energieausweis vor, gehören die Art des Ausweises, der Endenergiekennwert und der wesentliche Energieträger der Heizung in die Anzeige. Bei Wohngebäuden kommen das Baujahr und die Energieeffizienzklasse hinzu.
Ein Energieausweis gilt in der Regel zehn Jahre ab Ausstellung. Nach einer Modernisierung kann ein neuer Ausweis sinnvoll sein, weil er die verbesserte Energieeffizienz Ihrer Immobilie sichtbar macht und so die Vermarktung unterstützt.
Fehlt der Ausweis bei der Besichtigung oder fehlen Pflichtangaben in Anzeigen, kann das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden. Im Zweifel hilft rechtlicher Rat. Als Auftraggeber erhalten Sie den Ausweis von uns kostenfrei.
Sieben Phasen von der Mietwertempfehlung bis zur Übergabe, mit kostenfreier Nachvermietungsgarantie.
Sieben Phasen vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe, mit festem Ansprechpartner an Ihrer Seite.
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