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Energetische Sanierung

Weniger Verbrauch, mehr Wohnkomfort und ein höherer Immobilienwert: Unser Ratgeber zeigt, warum eine energetische Sanierung sinnvoll ist und wie Sie sie angehen.

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Auf einen Blick

Das erwartet Sie im Ratgeber.

01

Gründe für die Sanierung

Energiekosten, Komfort, Klimaschutz und Werterhalt: Was für eine Modernisierung spricht.

02

Gebäudehülle verbessern

Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie neue Fenster als Basis für weniger Verbrauch.

03

Heizung zukunftsfähig machen

Welche Rolle die Heiztechnik spielt und warum sie zur Gebäudehülle passen sollte.

04

Pflichten nach dem GEG

Welche Nachrüstpflichten das Gebäudeenergiegesetz nach einem Eigentümerwechsel vorsieht.

05

Sanierungsfahrplan nutzen

Wie ein individueller Sanierungsfahrplan Maßnahmen ordnet und Schritt für Schritt plant.

06

Förderung und Steuern

Was Sie zu Programmen von KfW und BAFA sowie zur steuerlichen Förderung wissen sollten.

Wissenswertes

Warum sich energetisches Sanieren lohnt

Ein schlecht gedämmtes Haus verliert über Dach, Wände, Fenster und Keller viel Wärme. Eine energetische Sanierung senkt den Verbrauch und damit die laufenden Kosten. Das wird umso wichtiger, weil fossile Brennstoffe durch die CO2-Bepreisung schrittweise teurer werden. Gleichzeitig verbessert sich das Wohnklima: Räume kühlen weniger aus, Zugluft verschwindet und das Risiko von Schimmel an kalten Bauteilen sinkt.

Auch der Wert Ihrer Immobilie profitiert. Käufer achten zunehmend auf den Energieausweis und rechnen künftige Investitionen in ihr Angebot ein. Ein energetisch modernisiertes Haus lässt sich daher oft leichter vermarkten. Wer selbst darin wohnen bleibt, macht sich unabhängiger von Preisschwankungen und leistet zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz, ohne auf Komfort zu verzichten.

Gesetzliche Pflichten nach dem GEG

Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder erbt, muss bestimmte Nachrüstpflichten in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel erfüllen. Dazu gehören die Dämmung der obersten Geschossdecke oder alternativ des Dachs sowie die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.

Hinzu kommt die Austauschpflicht für alte Heizkessel: Bestimmte Öl- und Gaskessel, die mit konstanter Temperatur arbeiten und älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht weiter betrieben werden. Ausnahmen gelten etwa für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Da sich die Vorgaben für neue Heizungen mehrfach geändert haben, sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen, welche Pflichten aktuell gelten.

Mit Plan und Förderung zum Ziel

Sinnvoll ist ein schrittweises Vorgehen mit klarer Reihenfolge. Häufig empfiehlt es sich, zuerst die Gebäudehülle zu verbessern und danach die Heizung passend zum geringeren Wärmebedarf auszulegen. Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, den ein Energieberater erstellt, zeigt Ihnen, welche Maßnahmen in welcher Abfolge sinnvoll sind und wie sie zusammenwirken.

Für viele Maßnahmen gibt es Förderprogramme von KfW und BAFA. Entscheidend ist, dass der Antrag in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und häufig ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden muss. Alternativ können Selbstnutzer energetische Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nach § 35c EStG geltend machen, allerdings nicht zusätzlich zu einer Förderung derselben Maßnahme.

Erst Fahrplan, dann Handwerker

Lassen Sie vor dem ersten Auftrag einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen und klären Sie die Fördermöglichkeiten. Für die Umsetzung vermitteln wir Ihnen gern Kontakte zu Handwerkern aus unserem regionalen Partnernetzwerk.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.

Muss ich nach dem Hauskauf sofort energetisch sanieren?

Nicht sofort, aber das GEG sieht nach einem Eigentümerwechsel bestimmte Nachrüstpflichten vor, die in der Regel innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen sind. Ein Energieberater kann prüfen, welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten.

In der Regel nicht. Bei den Programmen von KfW und BAFA muss der Antrag meist vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die aktuellen Bedingungen, denn diese ändern sich regelmäßig.

Das hängt vom Gebäude ab. In vielen Altbauten bieten Dach und oberste Geschossdecke, die Fassade oder eine veraltete Heizung großes Potenzial. Ein Energieberater ermittelt mit einem Sanierungsfahrplan, wo bei Ihnen der größte Hebel liegt.

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