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Vollständige Unterlagen schaffen Vertrauen bei Kaufinteressenten und Banken. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, welche Dokumente Sie für den Verkauf bereithalten sollten.
Aktueller Grundbuchauszug und Flurkarte belegen Eigentum, Belastungen und die genaue Lage.
Baupläne, Baugenehmigung und Baubeschreibung zeigen, was genehmigt und wie gebaut wurde.
Eine nachvollziehbare Flächenberechnung ist Grundlage für Preis, Exposé und Finanzierung.
Der Ausweis ist beim Verkauf Pflicht, seine Kennwerte gehören bereits in die Anzeige.
Die Auskunft zeigt, ob öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf dem Grundstück liegen.
Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle und eventuell Mietverträge ergänzen die Akte.
Wer eine Immobilie kauft, trifft eine der größten finanziellen Entscheidungen seines Lebens. Entsprechend genau prüfen Kaufinteressenten das Objekt, und die finanzierende Bank verlangt ebenfalls aussagekräftige Dokumente, bevor sie ein Darlehen zusagt. Liegen Grundbuchauszug, Baupläne und Flächenberechnung von Anfang an vor, können Fragen schnell beantwortet werden und Interessenten gewinnen Vertrauen in das Angebot.
Fehlende Unterlagen dagegen bremsen den Verkauf oft genau dann, wenn ein Käufer bereits gefunden ist. Die Bank wartet auf Nachweise, der Notartermin verschiebt sich, und mancher Interessent springt ab. Es lohnt sich daher, die Dokumente zu sammeln, bevor die Immobilie angeboten wird. So erkennen Sie auch frühzeitig, ob es offene Punkte gibt, etwa nicht genehmigte Umbauten oder eingetragene Rechte Dritter.
Zentral ist ein aktueller Grundbuchauszug. Er zeigt, wer Eigentümer ist und ob Belastungen wie Grundschulden, Wegerechte oder Wohnrechte eingetragen sind. Die Flurkarte aus dem Liegenschaftskataster stellt Grenzen und Lage des Grundstücks dar. Ergänzend gibt die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis Aufschluss über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, etwa Abstandsflächen oder Zufahrten zugunsten des Nachbarn.
Zum Gebäude selbst gehören Baupläne, Baugenehmigung und, falls vorhanden, eine Baubeschreibung. Die Wohnflächenberechnung ist wichtig für Preisfindung, Exposé und Finanzierung. Pflicht ist außerdem ein gültiger Energieausweis. Hilfreich sind zudem Belege über Modernisierungen, etwa Rechnungen für eine neue Heizung, neue Fenster oder ein saniertes Dach, weil sie den Zustand der Immobilie nachvollziehbar machen.
Bei einer Eigentumswohnung kommen weitere Dokumente hinzu. Die Teilungserklärung regelt, was zum Sondereigentum gehört und welche Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft gelten. Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung zeigen die laufenden Kosten. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen geben Hinweise auf geplante Maßnahmen, und die Höhe der Rücklage zeigt, wie die Gemeinschaft vorgesorgt hat.
Ist die Immobilie vermietet, gehören die Mietverträge samt Nachträgen in die Unterlagen, denn der Käufer tritt in bestehende Mietverhältnisse ein. Fehlt ein Dokument, lässt es sich meist bei Grundbuchamt, Katasteramt, Bauaufsicht oder Hausverwaltung anfordern. Das kostet allerdings Zeit, und für einige Auskünfte ist eine Vollmacht nötig. Wer früh beginnt, vermeidet unnötige Verzögerungen im Verkaufsprozess.
Prüfen Sie zuerst, welche Dokumente Ihnen bereits vorliegen, und markieren Sie die Lücken in der Checkliste. Als Ihr Makler übernehmen wir auf Wunsch die Beschaffung fehlender Verkaufsunterlagen bei Ämtern und Hausverwaltung.
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Wir beraten Sie gern – sieben Tage die Woche telefonisch erreichbar.
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Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Eine feste Frist gibt es nicht. Kaufinteressenten, Banken und Notare erwarten aber einen aktuellen Auszug, der den heutigen Stand zeigt. Ein älterer Auszug kann Änderungen wie gelöschte oder neu eingetragene Rechte nicht abbilden.
Häufig sind Kopien in der Bauakte beim zuständigen Bauaufsichtsamt archiviert und können dort eingesehen oder angefordert werden. Fehlen sie ganz, kann ein Aufmaß mit neuer Grundrisszeichnung und Flächenberechnung sinnvoll sein.
Ja, beim Verkauf ist ein gültiger Energieausweis grundsätzlich Pflicht. Die wichtigsten Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen, spätestens bei der Besichtigung legen Sie ihn vor. Wir kümmern uns gern um den Energieausweis.
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