Immobilienmakler & Sachverständigenbüro in Wetzlar – seit 2000
Startseite / Ratgeber & Checklisten / Lebenslagen
Viele Eigentümer möchten im Alter in ihrem Zuhause bleiben und zugleich finanziell mehr Spielraum haben. Unser Ratgeber vergleicht die Wege, eine Immobilie zu verrenten.
Wie Sie Ihre Immobilie verkaufen, im Haus wohnen bleiben und eine monatliche Rente erhalten.
Wie ein Darlehen auf das Eigenheim funktioniert, das erst später zurückgezahlt werden muss.
Was es bedeutet, nur einen Anteil der Immobilie zu verkaufen und dafür ein Entgelt zu zahlen.
Wie ein Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht funktioniert und den Kaufpreis beeinflusst.
Welche Faktoren wie Immobilienwert und Alter bestimmen, wie hoch Ihre Zahlungen ausfallen.
Wie Wohnrecht und Rente im Grundbuch abgesichert werden und was Sie prüfen sollten.
Bei der Leibrente verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Käufer, der Ihnen statt eines einmaligen Kaufpreises eine lebenslange monatliche Rente zahlt. Gleichzeitig erhalten Sie ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Beides wird im Grundbuch eingetragen. So bleiben Sie in Ihrem gewohnten Umfeld und verbessern zugleich Ihre finanzielle Situation im Alter.
Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vor allem vom Wert der Immobilie, vom Alter und von der statistischen Lebenserwartung ab. Auch der Wert des Wohnrechts wird berücksichtigt. Teilweise lässt sich die Rente mit einer Einmalzahlung kombinieren. Wichtig ist die Bonität des Käufers, denn die Zahlungen sollten über viele Jahre verlässlich und im Grundbuch abgesichert sein.
Bei der Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer und erhalten ein Darlehen, das als Einmalbetrag oder Rente ausgezahlt wird. Zinsen und Tilgung laufen auf und werden meist erst beim Auszug oder Tod durch den Verkauf der Immobilie beglichen. Beim Teilverkauf veräußern Sie einen Anteil Ihrer Immobilie und zahlen für die Nutzung dieses Anteils ein monatliches Entgelt an den Käufer.
Beim Verkauf mit Nießbrauch oder Wohnrecht erhalten Sie den Kaufpreis als Einmalzahlung, abzüglich des Werts Ihres Rechts. Mit dem Nießbrauch dürfen Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, das Wohnrecht erlaubt nur die eigene Nutzung. Jedes Modell hat eigene Kosten, Risiken und Folgen für Ihre Erben. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
Welche Form der Verrentung zu Ihnen passt, hängt von Ihren Zielen ab. Brauchen Sie regelmäßig zusätzliches Einkommen oder eher einen größeren Betrag, etwa für einen Umbau? Möchten Sie die Immobilie ganz abgeben oder Eigentümer bleiben? Und welche Rolle spielt es, was Ihre Kinder später erben? Diese Fragen sollten Sie vor jeder Entscheidung offen mit Ihrer Familie besprechen.
Manchmal ist auch ein klassischer Verkauf mit anschließendem Umzug in eine kleinere Wohnung die einfachste Lösung. Vergleichen Sie deshalb alle Varianten auf Grundlage einer fundierten Bewertung. Verträge zur Verrentung werden notariell beurkundet. Lassen Sie die Regelungen zu Rente, Wohnrecht und Instandhaltung vorab prüfen und klären Sie steuerliche Fragen mit einem Steuerberater.
Ob Leibrente, Teilverkauf oder Verkauf mit Wohnrecht: Alle Modelle hängen vom Verkehrswert ab. Lassen Sie ihn von unserem Sachverständigenbüro unabhängig ermitteln, bevor Sie ein Angebot annehmen.
Kostenlos als PDF – direkt in Ihr E-Mail-Postfach.
Wir beraten Sie gern – sieben Tage die Woche telefonisch erreichbar.
Tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein – der Ratgeber kommt direkt in Ihr Postfach. Kostenlos und unverbindlich.
Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Ja. Beim Verkauf gegen Leibrente wird Ihnen in der Regel ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch eingeräumt und im Grundbuch eingetragen. Sie können also auch nach dem Verkauf in Ihrem gewohnten Zuhause bleiben.
Bei der Leibrente verkaufen Sie die ganze Immobilie und erhalten eine monatliche Rente. Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil, bekommen dafür eine Einmalzahlung und zahlen für die Nutzung dieses Anteils ein Entgelt.
Das hängt vom Modell ab. Nach einem Verkauf gegen Leibrente gehört die Immobilie dem Käufer. Bei Umkehrhypothek oder Teilverkauf bleibt den Erben ein Anteil, der aber durch Darlehen oder Ansprüche des Käufers gemindert ist.
Umbauen, verkleinern oder umziehen? So planen Sie Ihr Wohnen im Alter rechtzeitig und ohne Zeitdruck.
Wie Sie den Marktwert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen und mit dem passenden Preis an den Markt gehen.
Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? So treffen Sie bei einer geerbten Immobilie eine gute Entscheidung.
16 kostenlose Ratgeber und Checklisten sowie sechs Online-Services – kompakt, verständlich und sofort für Sie verfügbar.