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Immobilienwelt erklärt

Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, begegnet vielen Fachbegriffen. Unser Ratgeber erklärt die wichtigsten kurz und verständlich, zum Nachschlagen.

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Auf einen Blick

Das erwartet Sie im Ratgeber.

01

Grundbuch und Vormerkung

Was im Grundbuch steht, wie es aufgebaut ist und wozu eine Auflassungsvormerkung dient.

02

Wert und Preis

Verkehrswert, Angebotspreis und Kaufpreis: warum diese Begriffe nicht dasselbe bedeuten.

03

Flächen und Pläne

Wohnfläche, Nutzfläche, Flurkarte und Grundriss: was hinter den einzelnen Angaben steckt.

04

Nebenkosten beim Kauf

Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten: welche Posten beim Kauf zusätzlich anfallen.

05

Rund um Eigentumswohnungen

Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Hausgeld kurz erklärt.

06

Energie und Recht

Energieausweis, Baulasten und Wegerechte: was Käufer und Verkäufer kennen sollten.

Wissenswertes

Grundbuch, Notar und Vormerkung verstehen

Das Grundbuch wird beim Amtsgericht geführt und dokumentiert die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück. In Abteilung I steht der Eigentümer, in Abteilung II finden sich Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch, in Abteilung III Grundpfandrechte wie Grundschulden. Für Käufer ist ein aktueller Auszug deshalb eine zentrale Informationsquelle.

Ein Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden. Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Umschreibung im Grundbuch. Damit in der Zwischenzeit niemand anderes Rechte am Objekt erwirbt, wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums und ist ein wichtiger Schutz während der Abwicklung.

Wert, Preis und Bewertungsverfahren

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Ermittelt wird er nach der ImmoWertV mit dem Vergleichswert-, dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren. Welches Verfahren passt, hängt von der Art der Immobilie ab: Eigentumswohnungen werden anders bewertet als vermietete Mehrfamilienhäuser.

Davon zu unterscheiden ist der Angebotspreis, mit dem eine Immobilie inseriert wird, und der Kaufpreis, auf den sich beide Seiten am Ende einigen. Der Bodenrichtwert wiederum ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke, den die Gutachterausschüsse veröffentlichen. Er fließt in viele Bewertungen ein, ersetzt aber nicht die Betrachtung des einzelnen Objekts.

Kaufnebenkosten und Eigentumswohnungen

Zum Kaufpreis kommen Nebenkosten hinzu. Die Grunderwerbsteuer legt jedes Bundesland selbst fest, in Hessen beträgt sie 6 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Kosten für Notar und Grundbucheintragung sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Wer finanziert, sollte diese Beträge früh einplanen, da viele Banken sie aus Eigenkapital erwarten.

Bei Eigentumswohnungen regelt die Teilungserklärung, was zum Sondereigentum gehört und was Gemeinschaftseigentum ist. Das monatliche Hausgeld deckt laufende Kosten der Gemeinschaft und Zuführungen zur Erhaltungsrücklage. Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen, welche Maßnahmen beschlossen oder geplant sind. Für Käufer sind sie deshalb eine aufschlussreiche Lektüre.

Lieber einmal mehr nachfragen

Fachbegriffe in Verträgen oder Exposés sollten Sie nicht verunsichern. Wir erklären Ihnen gern, was hinter einzelnen Angaben steckt, und sind dafür 7 Tage die Woche telefonisch unter 06441 / 44 61 31 erreichbar.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Zur Wohnfläche zählen die Räume, die dem Wohnen dienen. Keller, Heizungsraum oder Abstellräume außerhalb der Wohnung gehören meist zur Nutzfläche. Als Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche dient häufig die Wohnflächenverordnung.

Der Auszug zeigt, wer Eigentümer ist und welche Rechte oder Lasten eingetragen sind, etwa Wegerechte oder Grundschulden. Käufer, finanzierende Banken und Notar benötigen ihn, um die Rechtslage der Immobilie zu prüfen.

Ein Nießbrauch erlaubt einer Person, eine Immobilie zu nutzen oder Mieteinnahmen daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Er wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und spielt etwa bei Schenkungen in der Familie eine Rolle.

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