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Beim Verkauf oder bei der Vermietung ist ein Energieausweis Pflicht. Unsere Checkliste erklärt, welcher Ausweis für Ihre Immobilie gilt und welche Daten Sie benötigen.
Wann der Energieausweis vorliegen muss und wann Sie ihn vorlegen und übergeben.
Er bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Er beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Abrechnungsjahre.
Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und Wärmeschutz bestimmen, welche Variante zulässig ist.
Verbrauchsdaten, Flächen, Baujahr sowie Angaben zu Heizung und Dämmung für die Erstellung.
Welche Kennwerte aus dem Ausweis bereits in Immobilienanzeigen genannt werden müssen.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) benötigen Sie einen gültigen Energieausweis, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Schon in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Kennwerte genannt werden. Kaufinteressenten oder Mietern legen Sie den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vor, und nach Abschluss des Vertrags wird er an den Käufer oder Mieter übergeben.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Ist er abgelaufen, muss vor dem Verkauf ein neuer erstellt werden. Wer gegen die Pflichten verstößt, etwa keinen Ausweis vorlegt oder die Pflichtangaben in der Anzeige weglässt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. Für bestimmte Gebäude, zum Beispiel Baudenkmäler, gelten Ausnahmen. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung im Einzelfall.
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in den vergangenen Jahren. Grundlage sind die Abrechnungen von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren. Er ist meist günstiger, hängt aber stark vom Verhalten der Bewohner ab: Wer sparsam heizt oder häufig abwesend ist, verbessert den Kennwert, ohne dass das Gebäude effizienter wäre.
Der Bedarfsausweis wird dagegen anhand der Bausubstanz und der Anlagentechnik berechnet. Berücksichtigt werden etwa Dämmung, Fenster, Dach und Heizungsanlage. Das Ergebnis ist unabhängig von den Bewohnern und damit besser zwischen Gebäuden vergleichbar. Die Erstellung ist aufwendiger, weil detaillierte Angaben zum Gebäude erforderlich sind, oft ergänzt durch eine Begehung vor Ort.
Für viele Gebäude haben Sie die Wahl zwischen beiden Varianten. Ein Bedarfsausweis ist jedoch grundsätzlich Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Ob ein älteres Haus durch spätere Modernisierungen dieses Niveau erreicht, sollte fachkundig geprüft werden.
Für die Erstellung benötigen Sie je nach Ausweis unterschiedliche Unterlagen. Beim Verbrauchsausweis sind es vor allem die Heizkostenabrechnungen, beim Bedarfsausweis Baupläne, Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung sowie Nachweise über Modernisierungen. In beiden Fällen gehören Baujahr, Wohnfläche und Energieträger dazu. Die Checkliste hilft Ihnen, diese Angaben vollständig zusammenzustellen.
Prüfen Sie vor dem Verkaufsstart, ob Ihr Energieausweis noch gültig ist, denn die Kennwerte müssen schon in die erste Anzeige. Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen, kümmern wir uns um den Energieausweis.
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Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Das Datum finden Sie auf dem Ausweis. Läuft er während der Vermarktung ab, sollten Sie früh einen neuen erstellen lassen, damit die Angaben in Anzeigen korrekt bleiben.
Oft ja. Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist jedoch grundsätzlich ein Bedarfsausweis nötig, sofern das Gebäude nicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht.
Der Energieausweis wird in der Regel für das gesamte Gebäude erstellt, nicht für die einzelne Wohnung. Fragen Sie daher zuerst bei Ihrer Hausverwaltung nach, ob bereits ein gültiger Ausweis für das Haus vorliegt.
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