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Angebotsverfahren

Ihre Immobilie im Bieterverfahren.

Bei gefragten oder schwer einzuschätzenden Immobilien kann ein Bieterverfahren sinnvoll sein. Interessenten bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden.

So funktioniert es

Gebote statt starrem Festpreis

Beim Bieterverfahren wird die Immobilie nicht zu einem festen Preis, sondern mit einem Mindestgebot angeboten. Interessenten besichtigen das Objekt zunächst virtuell und dann vor Ort und geben bis zu einer festgelegten Angebotsfrist ihr Gebot ab. So zeigt sich, welchen Preis der Markt für Ihre Immobilie tatsächlich zu zahlen bereit ist.

Wichtig: Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Sie sind nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen, und können auch die Sicherheit der Finanzierung oder den Zeitplan berücksichtigen. Auch für Bieter sind die Gebote rechtlich nicht bindend. Verbindlich wird der Verkauf erst mit der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.

Für welche Objekte

Wann sich das Verfahren eignet

Hohe Nachfrage

Bei begehrten Lagen und vielen Interessenten sorgt das Verfahren für geordneten Wettbewerb statt Terminhektik.

Besondere Immobilien

Bei Objekten mit wenigen Vergleichswerten, etwa Villen oder Baudenkmälern, zeigen Gebote die Preisbereitschaft.

Sanierungsobjekte und Grundstücke

Wenn Käufer Umbau und Kosten sehr unterschiedlich bewerten, schaffen Gebote schnell Klarheit über den erzielbaren Preis.

Klarer Zeitrahmen

Die Angebotsfrist gibt allen Beteiligten Orientierung und hilft, wenn Sie den Verkauf zu einem Stichtag planen.

Der Ablauf

In fünf Schritten zum Käufer

01

Bewertung und Mindestgebot

Auf Basis unserer Wertermittlung legen wir gemeinsam mit Ihnen ein realistisches Mindestgebot und die Angebotsfrist fest.

02

Vermarktung mit Spielregeln

Wir präsentieren die Immobilie mit Exposé, Fotos und 360°-Rundgang und erläutern Interessenten das Verfahren.

03

Besichtigungen bündeln

Nach der virtuellen Besichtigung laden wir zu Sammel- und Einzelterminen ein, damit alle Bieter gleich informiert sind.

04

Gebote sammeln

Bis zum Ende der Frist gehen die schriftlichen Gebote bei uns ein. Wir prüfen Bonität und Finanzierungsnachweise der Bieter.

05

Auswahl und Notar

Sie entscheiden, welches Gebot Sie annehmen. Wir bereiten mit dem Notar den Kaufvertrag vor und begleiten die Beurkundung.

Neu im Angebot

Passt das Verfahren zu Ihrer Immobilie?

Nicht jede Immobilie eignet sich für ein Bieterverfahren. Im persönlichen Gespräch schauen wir uns Objekt, Nachfrage und Ihre Ziele an und empfehlen Ihnen offen, ob ein Festpreis oder ein Angebotsverfahren der bessere Weg ist.

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Der richtige Immobilienpreis

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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.

Muss ich das höchste Gebot annehmen?

Nein. Sie entscheiden frei, welches Gebot Sie annehmen. Neben der Höhe des Gebots zählen oft auch die Sicherheit der Finanzierung, der gewünschte Übergabetermin oder weitere Bedingungen, die ein Bieter mit seinem Angebot verbindet.

Nein, weder für Bieter noch für Verkäufer. Ein Immobilienkaufvertrag wird in Deutschland erst mit der notariellen Beurkundung wirksam. Bis dahin können beide Seiten noch Abstand nehmen. Rechtliche Einzelheiten erläutert Ihnen der Notar.

Bei einer Versteigerung erhält in der Regel der Meistbietende den Zuschlag. Im Bieterverfahren gibt es keinen Zuschlag: Der Verkauf kommt nur zustande, wenn Sie sich für einen Bieter entscheiden und der Vertrag notariell beurkundet wird.

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