Immobilienmakler & Sachverständigenbüro in Wetzlar – seit 2000
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Bei gefragten oder schwer einzuschätzenden Immobilien kann ein Bieterverfahren sinnvoll sein. Interessenten bieten bis zu einer Frist, Sie entscheiden.
Beim Bieterverfahren wird die Immobilie nicht zu einem festen Preis, sondern mit einem Mindestgebot angeboten. Interessenten besichtigen das Objekt zunächst virtuell und dann vor Ort und geben bis zu einer festgelegten Angebotsfrist ihr Gebot ab. So zeigt sich, welchen Preis der Markt für Ihre Immobilie tatsächlich zu zahlen bereit ist.
Wichtig: Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Sie sind nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen, und können auch die Sicherheit der Finanzierung oder den Zeitplan berücksichtigen. Auch für Bieter sind die Gebote rechtlich nicht bindend. Verbindlich wird der Verkauf erst mit der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.
Bei begehrten Lagen und vielen Interessenten sorgt das Verfahren für geordneten Wettbewerb statt Terminhektik.
Bei Objekten mit wenigen Vergleichswerten, etwa Villen oder Baudenkmälern, zeigen Gebote die Preisbereitschaft.
Wenn Käufer Umbau und Kosten sehr unterschiedlich bewerten, schaffen Gebote schnell Klarheit über den erzielbaren Preis.
Die Angebotsfrist gibt allen Beteiligten Orientierung und hilft, wenn Sie den Verkauf zu einem Stichtag planen.
Auf Basis unserer Wertermittlung legen wir gemeinsam mit Ihnen ein realistisches Mindestgebot und die Angebotsfrist fest.
Wir präsentieren die Immobilie mit Exposé, Fotos und 360°-Rundgang und erläutern Interessenten das Verfahren.
Nach der virtuellen Besichtigung laden wir zu Sammel- und Einzelterminen ein, damit alle Bieter gleich informiert sind.
Bis zum Ende der Frist gehen die schriftlichen Gebote bei uns ein. Wir prüfen Bonität und Finanzierungsnachweise der Bieter.
Sie entscheiden, welches Gebot Sie annehmen. Wir bereiten mit dem Notar den Kaufvertrag vor und begleiten die Beurkundung.
Nicht jede Immobilie eignet sich für ein Bieterverfahren. Im persönlichen Gespräch schauen wir uns Objekt, Nachfrage und Ihre Ziele an und empfehlen Ihnen offen, ob ein Festpreis oder ein Angebotsverfahren der bessere Weg ist.
Wie Sie den Marktwert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen und mit dem passenden Preis an den Markt gehen.
Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.
Nein. Sie entscheiden frei, welches Gebot Sie annehmen. Neben der Höhe des Gebots zählen oft auch die Sicherheit der Finanzierung, der gewünschte Übergabetermin oder weitere Bedingungen, die ein Bieter mit seinem Angebot verbindet.
Nein, weder für Bieter noch für Verkäufer. Ein Immobilienkaufvertrag wird in Deutschland erst mit der notariellen Beurkundung wirksam. Bis dahin können beide Seiten noch Abstand nehmen. Rechtliche Einzelheiten erläutert Ihnen der Notar.
Bei einer Versteigerung erhält in der Regel der Meistbietende den Zuschlag. Im Bieterverfahren gibt es keinen Zuschlag: Der Verkauf kommt nur zustande, wenn Sie sich für einen Bieter entscheiden und der Vertrag notariell beurkundet wird.
Wie Sie einen Angebotspreis festlegen, der Interessenten anzieht und Spielraum für Verhandlungen lässt.
Kostenfreie Verkaufswertermittlung oder sachverständige Marktwertermittlung: die Basis für Ihre Entscheidung.
Bonitätsprüfung, Kaufvertrag, Notartermin und Übergabe: Wir begleiten Sie sicher bis zum letzten Schritt.
Sie haben eine Frage oder möchten einen Termin vereinbaren? Schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich und ganz unverbindlich bei Ihnen.