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Ratgeber
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Immobilie geerbt

Eine geerbte Immobilie bringt neben Erinnerungen viele Fragen mit sich. Unser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Wege Sie haben und worauf es bei der Entscheidung ankommt.

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Auf einen Blick

Das erwartet Sie im Ratgeber.

01

Erste Schritte

Welche Unterlagen Sie nach dem Erbfall brauchen und wie Sie das Grundbuch berichtigen lassen.

02

Selbst nutzen

Was Sie bedenken sollten, wenn Sie selbst in die geerbte Immobilie einziehen möchten.

03

Geerbte Immobilie vermieten

Welche Pflichten als Vermieter auf Sie zukommen und wann sich eine Vermietung rechnet.

04

Geerbte Immobilie verkaufen

Wie Sie den Verkauf einer geerbten Immobilie vorbereiten und einen fairen Preis erzielen.

05

Steuern beim Erbe

Erbschaftsteuer, Freibeträge und Spekulationsfrist: die wichtigsten Grundlagen im Überblick.

06

Mehrere Erben

Wie mehrere Erben zu einer gemeinsamen Lösung finden und Streit möglichst vermeiden.

Wissenswertes

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

Mit dem Erbfall gehen Eigentum, Rechte und Pflichten der Immobilie auf die Erben über. Damit Sie verfügen können, muss das Grundbuch berichtigt werden. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, fallen dafür beim Grundbuchamt keine Gebühren an.

Parallel lohnt sich ein Blick auf die laufenden Kosten: Grundsteuer, Versicherungen, Energie und Instandhaltung müssen weiter bezahlt werden, auch wenn die Immobilie leer steht. Prüfen Sie den Versicherungsschutz für das unbewohnte Gebäude und sichern Sie wichtige Unterlagen wie Grundrisse, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen.

Erbschaftsteuer und Spekulationsfrist im Blick

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro. Bewohnt der Ehepartner das Familienheim zehn Jahre lang selbst, bleibt es steuerfrei. Für Kinder gilt das bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Möchten Sie verkaufen, spielt die Spekulationsfrist von zehn Jahren eine Rolle. Bei einer Erbschaft zählt dabei der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers. Hat dieser die Immobilie also vor mehr als zehn Jahren erworben, bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei. Da jeder Fall anders liegt, sollten Sie Ihre persönliche Situation mit einem Steuerberater klären.

Gemeinsam entscheiden in der Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, gehört ihnen die Immobilie gemeinsam. Über einen Verkauf müssen alle Miterben gemeinsam entscheiden. Das gelingt am besten, wenn alle von denselben Fakten ausgehen. Eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen schafft eine sachliche Grundlage, etwa wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen möchte.

Finden die Erben keine Einigung, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Sie gilt als letzter Ausweg, denn der erzielte Preis liegt oft unter dem, was ein geplanter Verkauf am Markt bringen kann. Ein offenes Gespräch, eine Mediation oder ein gemeinsamer Verkauf über einen erfahrenen Makler sind meist der bessere Weg für alle Beteiligten.

Erst den Wert kennen, dann entscheiden

Bevor Sie zwischen Selbstnutzung, Vermietung und Verkauf wählen, sollten Sie den Marktwert kennen. Unser Sachverständigenbüro ermittelt den Verkaufswert im Rahmen der Erstberatung kostenfrei und neutral für alle Erben.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.

Muss ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Nein, eine Frist für den Verkauf gibt es nicht. Sie können in Ruhe prüfen, ob Selbstnutzen, Vermieten oder Verkaufen für Sie passt. Bedenken Sie aber, dass laufende Kosten weiterlaufen und eine leerstehende Immobilie gepflegt werden muss.

Der Hausrat gehört ebenfalls zum Nachlass. Vor einem Verkauf wird das Haus meist geräumt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen zuverlässige Partner für die Haushaltsauflösung, damit Sie sich um diese Aufgabe nicht allein kümmern müssen.

Ja. Mit unserem Secret Sale bieten wir Ihre Immobilie ohne öffentliche Anzeigen gezielt vorgemerkten Interessenten an. Das schützt die Privatsphäre der Familie, gerade wenn der Erbfall noch frisch ist oder Nachbarn nicht mitlesen sollen.

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