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Immobilie in der Scheidung

Bei einer Trennung steht oft das gemeinsame Zuhause im Mittelpunkt. Unser Ratgeber hilft Ihnen, die Möglichkeiten sachlich abzuwägen und eine faire Lösung zu finden.

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Auf einen Blick

Das erwartet Sie im Ratgeber.

01

Optionen bei Trennung

Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung: Vor- und Nachteile im Vergleich.

02

Wert der Immobilie

Warum eine neutrale Bewertung für beide Seiten die wichtigste Grundlage jeder Einigung ist.

03

Laufende Finanzierung

Was mit dem gemeinsamen Kredit passiert und welche Rolle die finanzierende Bank spielt.

04

Der Zugewinnausgleich

Wie die Immobilie bei der Vermögensaufteilung im gesetzlichen Güterstand berücksichtigt wird.

05

Zeitliche Planung

Welche Entscheidungen im Trennungsjahr anstehen und wann ein Verkauf sinnvoll sein kann.

06

Einigung statt Streit

Wie Mediation hilft, Konflikte zu entschärfen und eine Teilungsversteigerung zu vermeiden.

Wissenswertes

Verkaufen, übernehmen oder vermieten?

Für die gemeinsame Immobilie gibt es im Wesentlichen drei Wege. Möchte ein Partner im Haus bleiben, kann er den Anteil des anderen übernehmen und ihn auszahlen. Das setzt voraus, dass er die Finanzierung allein tragen kann. Eine Vermietung hält die Immobilie im gemeinsamen Eigentum, verlangt aber auch künftig Absprachen. Häufig ist der Verkauf die klarste Lösung für beide.

Welche Lösung passt, hängt von Ihrer finanziellen Lage, von gemeinsamen Kindern und davon ab, wie gut Sie noch miteinander sprechen können. Wichtig ist, dass Sie die Folgen jeder Variante kennen, bevor Sie sich festlegen. Rechtliche und steuerliche Fragen, etwa zur Spekulationsfrist bei einem späteren Verkauf, sollten Sie mit einem Anwalt oder Steuerberater klären.

Bewertung, Kredit und Zugewinnausgleich

Grundlage jeder Einigung ist der realistische Marktwert der Immobilie. Eine neutrale Bewertung durch einen Sachverständigen verhindert, dass ein Partner den Wert zu hoch und der andere ihn zu niedrig ansetzt. Leben Sie im gesetzlichen Güterstand, fließt die Immobilie zudem in den Zugewinnausgleich ein. Maßgeblich ist dabei der Wert zum Stichtag, den das Familienrecht vorgibt.

Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch nach der Trennung bestehen. Gegenüber der Bank haften beide Partner weiter, unabhängig davon, wer im Haus wohnt. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank zustimmen, den anderen aus der Haftung zu entlassen. Bei einem Verkauf wird das Darlehen in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank.

Warum eine Einigung fast immer besser ist

Das Trennungsjahr ist für viele eine Zeit großer Belastung. Gleichzeitig laufen Zinsen, Nebenkosten und Instandhaltung weiter. Je länger eine Entscheidung über die Immobilie aufgeschoben wird, desto größer wird oft der finanzielle und emotionale Druck. Ein klarer Fahrplan mit festen Schritten hilft beiden Partnern, wieder Planungssicherheit für die Zukunft zu gewinnen.

Können sich Miteigentümer nicht einigen, kann jeder von ihnen die Teilungsversteigerung beantragen. Sie ist der letzte Ausweg, denn das Verfahren dauert lange, kostet Geld und bringt häufig einen geringeren Erlös als ein geplanter Verkauf. Eine Mediation kann helfen, festgefahrene Positionen zu lösen und eine Vereinbarung zu finden, die beide Seiten mittragen.

Mediation durch eine Fachfrau nutzen

Ramona Bähringer ist zertifizierte Immobilienmediatorin. Sie begleitet Sie beide neutral durch die Gespräche über das gemeinsame Zuhause. So entsteht eine Lösung, die sachlich begründet ist und von beiden getragen wird.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Kurze Antworten auf Fragen, die uns zu diesem Thema häufig gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gern an.

Muss die Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?

Nein. Ein Partner kann die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen, oder Sie vermieten sie gemeinsam. Ein Verkauf ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, schafft aber oft die klarsten Verhältnisse für beide Seiten.

Gegenüber der Bank haften in der Regel beide Kreditnehmer weiter, auch nach dem Auszug. Wie die Raten intern verteilt werden, sollten Sie verbindlich regeln. Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt für Familienrecht beraten.

Ja. Mit unserem Secret Sale bieten wir Ihre Immobilie ohne öffentliche Anzeigen gezielt vorgemerkten Interessenten an. So bleibt die Trennung Ihre private Angelegenheit, und Nachbarn oder Bekannte erfahren nichts davon.

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